Bei kleineren Unfällen, die eine Schadensgrenze von 750 Euro nicht überschreiten, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens ausreichend. Das Kfz-Sachverständigenbüro Büche ist Experte für diese Art der Gutachten, die sich gerne als Mischung aus Kostenvoranschlag und Schadensgutachten bezeichnen lassen. In diesem Fall ist die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht zu beachten. Denn ein vollumfängliches Schadensgutachten, das von einem erfahrenen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt wird, steht nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden am Unfallwagen. Daher findet das Kurzgutachten eine praktische Verwendung.
Allerdings ist bei der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung Fingerspitzengefühl gefragt. Wer ein Kurzgutachten abrechnet, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Beim Kfz-Sachverständigenbüro Büche ist das anders! Wir achten darauf, einen einfachen Kostenvoranschlag zu berechnen, damit die Versicherung gezwungen ist, den Aufwand zu übernehmen. Das ist möglich, da die Kosten, die sich nach einem prozentualen Anteil vom Schadensumfang richten, vergleichbar sind. Auf diese Weise entlasten wir Sie als Geschädigten und stellen gleichzeitig sicher, dass Sie für jeden Schaden, der an ihrem Fahrzeug entstanden ist, entschädigt werden.