Bei kleineren Unfällen, die eine Schadensgrenze von 750 Euro nicht überschreiten, ist die Erstellung eines Kurzgutachtens ausreichend. Das Kfz-Sachverständigenbüro Büche ist Experte für diese Art der Gutachten, die sich gerne als Mischung aus Kostenvoranschlag und Schadensgutachten bezeichnen lassen. In diesem Fall ist die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht zu beachten. Denn ein vollumfängliches Schadensgutachten, das von einem erfahrenen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt wird, steht nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden am Unfallwagen. Daher findet das Kurzgutachten eine praktische Verwendung.
Allerdings ist bei der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung Fingerspitzengefühl gefragt. Wer ein Kurzgutachten abrechnet, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Beim Kfz-Sachverständigenbüro Büche ist das anders! Wir achten darauf, einen einfachen Kostenvoranschlag zu berechnen, damit die Versicherung gezwungen ist, den Aufwand zu übernehmen. Das ist möglich, da die Kosten, die sich nach einem prozentualen Anteil vom Schadensumfang richten, vergleichbar sind. Auf diese Weise entlasten wir Sie als Geschädigten und stellen gleichzeitig sicher, dass Sie für jeden Schaden, der an ihrem Fahrzeug entstanden ist, entschädigt werden.
Das Kurzgutachten ist die clevere Lösung für alle kleinen Unfallschäden, die eine Grenze von 750 Euro nicht überschreiten. In diesem Fall ist im Fachjargon von den sogenannten Bagatellschäden die Rede. Oftmals wird ein Kostenvorschlag genutzt, bei dem es sich jedoch nur um eine kaufmännische Vorkalkulation handelt, vergleichbar mit einem rechtsverbindlichen Angebot. Kurzum: Es wird keine (bildliche) Dokumentation der Unfallschäden oder des Unfallhergangs vorgenommen. Zudem sind viele relevante Informationen, wie der allgemeine Zustand des Fahrzeugs oder mögliche Sonderausstattungen, nicht berücksichtigt. Das kann bei einem möglichen Rechtsstreit dazu führen, dass die gegnerische Versicherung die Zahlung des Schadens verweigert.
Mit einem Kurzgutachten schützen Sie sich vor den möglichen Gefahren einer Teilschuld. Denn im Gegensatz zum Kostenvorschlag dient das Gutachten als aussagekräftiges Beweismittel. Mit wenig Aufwand lässt sich das Kurzgutachten zu einem vollwertigen Schadensgutachten, das als eine beweissichernde Funktion hat, ergänzen. Und darauf können Sie sich sogar vor Gericht verlassen.
Ein Kurzgutachten bringt Ihnen im Vergleich zum Kostenvoranschlag gleich mehrere Vorteile.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Büche aus Obertshausen übernimmt die schnelle Erstellung des Gutachtens, damit wir eine zügige Schadenabwicklung erreichen. Darüber hinaus profitieren Sie vom fachkundigen Blick eines zertifizierten Experten: Wir erkennen alle Schäden und stellen sicher, dass Sie ausreichend entschädigt werden. Dabei müssen Sie als Geschädigter keine zusätzlichen Kosten fürchten. Die Abrechnung als Kostenvoranschlag garantiert, dass die gegnerische Versicherung dafür aufkommt.
Sie hatten einen kleinen Verkehrsunfall mit geringem Schaden und benötigen ein Kurzgutachten? Das Kfz-Sachverständigenbüro Büche aus Obertshausen ist für Sie im Einsatz. Innerhalb weniger Minuten sind wir vor Ort, sodass Sie das wichtige Kurzgutachten bereits nach wenigen Stunden in Ihren Händen halten. Zögern Sie nicht und verlassen Sie sich im Schadensfall auf einen unabhängigen Gutachter. Eine direkte Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich, denn wir helfen Ihnen gerne weiter.
Dann rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Michael Büche
Wilhelm-Leuschner-Straße 6
63179 Obertshausen