Schaden­gutachten
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Schaden­gutachten

Einer der Schwerpunkte des Sachverständigenbüro Büche ist es, nach einem Unfall ein Schaden-Gutachten beziehungsweise ein Haftpflichtgutachten zu erstellen. Hierbei spielt es für uns keine Rolle, ob ein Auto, Motorrad, Roller, Fahrrad, Nutzfahrzeug, LKW, Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger beschädigt wurde.

Aufgrund unserer Expertise und der Tatsache, dass wir uns regelmäßig in allen Bereichen weiterbilden, erhalten Sie von uns stets ein qualifiziertes und ausführliches Gutachten. Um unsere Kompetenzen weiter zu untermauern haben wir uns durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen gemäß DIN EN 17024 zertifizieren lassen und uns deren Leitsätze zur Gutachtenerstellung verschrieben. Darüber hinaus reichen wir regelmäßig unsere anonymisierten Gutachten bei dem Institut für Sachverständigenwesen ein um die Gutachten gemäß den Leitsätzen und auf deren Qualität prüfen zu lassen. Hiermit stellen wir sicher, dass wir kontinuierliche eine gleichbleibend hohe Qualität für Sie bieten und unsere Gutachten auf dem aktuellen Stand der Technik erstellt werden. Durch dieses Qualitätsmerkmal und der freiwilligen Überprüfung setzten wir uns von den Mitbewerbern am Markt ab.

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Ihre Vorteile

Warum ein Schaden­gutachten?

Nach einem Unfall ist es entscheidend, eine genaue und exakte Beurteilung der Fahrzeugschäden zu erhalten. Das Gutachten dient in der Regel der Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall. Wir dokumentieren umfangreich und detailliert das Schadensbild, die Schadenshöhe, den Reparaturweg sowie diverse allgemeine Fahrzeugdaten. Das erstellte Gutachten dient Ihnen als Regulierungsgrundlage und hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durzusetzten. Übrigens wird in dem Gutachten, falls anfallend, eine Wertminderung aufgeführt.

TIPP: Wählen Sie als Geschädigter immer einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden exakt Kalkuliert und Bewertet wird. Versicherer bieten Geschädigten sehr häufig einen eigenen Sachverständigen der Versicherung an, dieser handelt jedoch zu Gunsten und nach Vorgaben der Versicherung getreu dem Motto: Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing.

Unsere Firmenphilosophie

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