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Frequently Asked Questions


Wann sollte ich einen Kfz-Sachverständigen einschalten?

Ein Kfz-Sachverständiger wird vor allem dann gebraucht, wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind. Der Gutachter erstellt für Sie ein Unfallgutachten, aus dem nicht nur der entstandene Schaden hervorgeht, sondern auch wichtige Informationen zum Unfallhergang, zur Wertminderung an Ihrem Fahrzeug sowie zum Nutzungsausfall. Auf diese Weise können Sie den entstandenen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen, damit Sie eine ausreichende Entschädigung erhalten. Sie können einen Kfz-Gutachter allerdings auch einschalten, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen möchten und dazu ein professionelles Wertgutachten benötigen. Damit können Sie dem Käufer belegen, was Ihr Fahrzeug tatsächlich wert ist. Dieses Verfahren wird vor allem bei Oldtimern, seltenen Fahrzeugen oder Sportwagen genutzt.

Steht mir eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu?

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sind, dann steht Ihnen unter Umständen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Das setzt jedoch voraus, dass das Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit ist und sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie würden das Fahrzeug also benutzen, sofern es fahrbereit wäre, etwa für den Weg zur Arbeit. Sollten Sie durch den Unfall im Krankenhaus liegen oder aufgrund sonstiger Verletzungen nicht in der Lage sein, ein Auto zu fahren, dann liegt keine Nutzungsmöglichkeit vor. Sie erhalten die Nutzungsausfallentschädigung nur, wenn das Fahrzeug auch von Kindern oder Partnern genutzt beziehungsweise gebraucht wird und kein Zweitwagen vorhanden ist. Fahrzeuge, die vor allem in der Freizeit genutzt werden, etwa Wohnmobile oder Quads, sind in den meisten Fällen von der Entschädigung ausgeschlossen. Außerdem zahlen Versicherungen die Entschädigung für maximal 14 Tage. In diesem Zeitraum sollten Sie das Fahrzeug repariert oder ausgetauscht haben. Die Höhe der Entschädigung ist vom Fahrzeug abhängig.

Was macht ein Kfz Sachverständiger?

Der Kfz-Gutachter wird vor allem nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall benötigt. Er erstellt ein Unfallgutachten, indem die Schäden an Ihrem Fahrzeug genauestens beschrieben und dokumentiert werden. Alle Mängel, die durch den Unfall entstanden sind, werden dabei berücksichtigt. Daraus ergeben sich die Reparaturkosten, damit Sie von der gegnerischen Versicherung entschädigt werden können. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen dient daher als Grundlage für die Schadensregulierung. Zudem erfolgt eine Ermittlung des Restwertes, also dem Wert, der das beschädigte Fahrzeug noch hat. Weiterhin werden der Nutzungsausfall sowie die Wertminderung oder der Wiederbeschaffungswert festgehalten, denn auch für diesen entstandenen Schaden müssen Sie entschädigt werden. Sollten Sie ein wertvolles Fahrzeug verkaufen, dann kann Ihnen der Kfz Gutachter auch ein Wertgutachten erstellen. Hierin werden beispielsweise der Zustand oder die Ausstattung berücksichtigt, um den tatsächlich Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln.

Ab wann brauche ich ein Gutachten?

Grundsätzlich sind Sie immer im Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Die gegnerische Versicherung ist dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Kleinere Schäden, die unterhalb einer Grenze von 750 Euro liegen, werden als Bagatellschäden bezeichnet. Bei diesen Unfällen ist der Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend, um die Entschädigung von der Gegnerversicherung einzufordern. Bei teureren Schäden wird hingegen immer ein Kfz-Sachverständiger beauftragt.

Was ist, wenn mir die Versicherung einen Sachverständigen schicken möchten?

Es ist nicht unüblich, dass die generische Versicherung einen Gutachter empfiehlt oder diesen sogar ohne Ihre Zustimmung beauftragt. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Sachverständigen oder das erstellte Gutachten zu akzeptieren. Wir raten Ihnen sogar davon ab. Der Gutachter handelt im Sinne des Unternehmens und versucht daher, den Schaden möglichst gering einzuschätzen. Wenn Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, dann wird der tatsächliche Schaden ermittelt und Sie bekommen vielleicht mehr Geld. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt erstellt und beinhaltet lediglich die Kosten, die für die Reparatur des Unfallschadens anfallen. Im Unfallgutachten des Sachverständigen sind auch die weiteren Kosten enthalten, die Ihnen im Falle eines Unfalls entstehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Nutzungsausfall, die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert. Kleinere Schäden bis 750 Euro werden meist mit einem Kostenvoranschlag reguliert, bei teureren Schäden ist immer ein Unfallgutachter einzuschalten.

Wann sollte ich einen Kfz-Sachverständigen einschalten?

Ein Kfz-Sachverständiger wird vor allem dann gebraucht, wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind. Der Gutachter erstellt für Sie ein Unfallgutachten, aus dem nicht nur der entstandene Schaden hervorgeht, sondern auch wichtige Informationen zum Unfallhergang, zur Wertminderung an Ihrem Fahrzeug sowie zum Nutzungsausfall. Auf diese Weise können Sie den entstandenen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen, damit Sie eine ausreichende Entschädigung erhalten. Sie können einen Kfz-Gutachter allerdings auch einschalten, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen möchten und dazu ein professionelles Wertgutachten benötigen. Damit können Sie dem Käufer belegen, was Ihr Fahrzeug tatsächlich wert ist. Dieses Verfahren wird vor allem bei Oldtimern, seltenen Fahrzeugen oder Sportwagen genutzt.


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Was muss ich bei einem Kfz-Gutachter beachten?

Wenn Sie einen Kfz-Gutachter engagieren, dann sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen unabhängigen Sachverständigen handelt. Damit stellen Sie sicher, dass der Gutachter nicht im Sinne eines Unternehmens, beispielsweise der gegnerischen Versicherung handelt, und Sie somit ausreichend entschädigt werden. Es ist ratsam, einen zertifizierten Kfz-Sachverständigen einzuschalten, der einem unabhängigen Berufsverband angehört. Die meisten Gutachter haben dazu einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Webseite.

Welche Vorteile habe ich durch einen Kfz-Gutachter?

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter, der von Ihnen beauftragt wurde, bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Im Gegensatz zu einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung wird der Schaden durch einen unabhängigen Gutachter realistisch eingeschätzt, damit Sie ausreichend entschädigt werden. Anders als bei einem Kostenvoranschlag der Werkstatt werden im Gutachten auch der Nutzungsausfall sowie die Wertminderung berücksichtigt. Außerdem steht Ihnen der erfahrene Kfz-Sachverständige bei der Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung als starker Partner zur Seite. Immerhin haben Sie nicht täglich mit den Versicherungen und der Schadensabwicklung zu tun.

Was kostet ein Kfz Gutachter?

Wenn Sie den Kfz Gutachter in Folge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragt haben, dann müssen Sie nichts dafür bezahlen. Diese Kosten werden durch die Versicherung des Unfallgegners übernommen. Das gilt auch, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung einen Gutachter empfiehlt, den Sie nicht akzeptieren. Wenn Sie den Sachverständigen hingegen für die Erstellung eines Wertgutachtens beauftragen, dann fallen die Kosten gemäß der Honorarliste des Sachverständigenbüros an. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Erstellung eines professionellen Gutachtens dauert zwischen 24 und 72 Stunden. Diese Dauer ist vor allem vom Umfang des Schadens sowie dem anzufertigenden Gutachten abhängig. Wenn der Restwert, also der Wert des beschädigten Fahrzeugs, eingeholt werden muss, dann sollte das Fahrzeug für mindestens 24 Stunden in eine Restwertbörse eingestellt werden. Erst danach kann das Gutachten vollendet und ausgestellt werden.

Benötige ich einen Rechtsanwalt?

Es ist zwar nicht erforderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Allerdings kann es je nach Versicherung und Unfall zum Vorteil werden. Insbesondere dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, möchte sich die Versicherung in den meisten Fällen vor der Entschädigung drücken. Misstrauisch sollten Sie auch werden, wenn Ihnen vom Einschalten eines Verkehrsrechtsanwalts abgeraten wird. Die Kosten für den Anwalt müssen bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der Versicherung übernommen werden, sodass Sie grundsätzlich keinen Fehler machen, wenn Sie einen Fachanwalt kontaktieren.

Kann ein Sachverständiger auch einen Kostenvoranschlag erstellen?

Selbstverständlich kann der Gutachter Kfz auch einen Kostenvoranschlag erstellen. Im Gegensatz zum ausführlichen Unfallgutachten handelt es sich hierbei um eine verkürzte Version des Gutachtens, bei dem lediglich die Fahrzeugdaten berücksichtigt sowie die Reparaturkosten kalkuliert werden. Der Schaden wird mit Hilfe von Bildern dokumentiert. Aus diesem Grund wird der Kostenvoranschlag vom Sachverständigen auch Kurzgutachten genannt.


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